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Nachhilfe anfragen

Vorschule in Gifhorn: gut vorbereitet in die Schule

Wann ist Ihr Kind schulpflichtig? Dürfen Sie die Einschulung verschieben? Und was hilft Ihrem Kind wirklich vor dem ersten Schultag? Hier finden Sie die Regeln für Niedersachsen – und einen Rechner, der Ihnen die Antwort sofort zeigt.

Stand: · geprüft von Nilüfer & Birol Gülabi

Einschulungs-Rechner: Wann kommt mein Kind in die Schule?

Geben Sie das Geburtsdatum ein. Der Rechner zeigt Ihnen, ab wann Ihr Kind schulpflichtig ist – und ob Sie die Einschulung verschieben dürfen.

Der Rechner nutzt die Regeln aus dem Niedersächsischen Schulgesetz. Er ersetzt keine Beratung durch die Schule.

Die Regeln in Niedersachsen – einfach erklärt

1. Der Stichtag

Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das Schuljahr beginnt am 1. August.

2. Die Flexi-Regel für Sommerkinder

Wird Ihr Kind zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs, dürfen Sie selbst entscheiden: jetzt einschulen oder ein Jahr später. Wollen Sie verschieben, reichen Sie bis zum 1. Mai eine schriftliche Erklärung bei der Grundschule ein. Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, unterschreiben beide Eltern.

3. Kann-Kinder

Wird Ihr Kind erst nach dem 30. September sechs, kann es trotzdem früher in die Schule – auf Ihren Antrag und wenn es schulfähig ist. Darüber entscheidet die Schule.

4. Zurückstellung

Ist ein schulpflichtiges Kind noch nicht so weit, kann die Schulleitung es um ein Jahr zurückstellen. Grundlage dafür ist unter anderem die Schuleingangsuntersuchung.

Gibt es in Gifhorn eine Vorschule?

Eine eigene Vorschule als Schulform gibt es in Niedersachsen nicht. Die Vorbereitung auf die Schule passiert im letzten Kita-Jahr. Viele Kitas in Gifhorn haben dafür eine eigene Gruppe für die „Großen“.

Auch die Sprachförderung vor der Einschulung findet in Niedersachsen in der Kita statt. Fragen Sie in Ihrer Kita nach, wie dort die Vorbereitung aussieht.

Lernraum von INGkids in Gifhorn mit Gruppentisch und Whiteboard

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Manche Kinder wollen vor der Schule schon mehr wissen – andere brauchen etwas mehr Zeit. Bei uns übt Ihr Kind spielerisch und mit System: Zahlen, Buchstaben, Stifthaltung, Zuhören. So startet es mit einem guten Gefühl in die 1. Klasse.

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Die Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein. Die Untersuchung ist Pflicht – auch wenn Sie die Einschulung verschieben möchten.

Geprüft werden zum Beispiel Sehen, Hören, Sprache und Bewegung. Das Ergebnis hilft der Schule bei der Beratung. Bringen Sie das Impfbuch und das gelbe Untersuchungsheft mit.

Fit für die Schule: 12 Übungen für den Alltag

Kein Kind muss vor der Schule lesen oder rechnen können. Viel wichtiger sind kleine Dinge aus dem Alltag. Diese Übungen kosten nichts – und machen Spaß.

Kann mein Kind schon …

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Diese Liste ist eine Orientierung aus unserer Erfahrung – keine Prüfung. Jedes Kind entwickelt sich in seinem Tempo.

Häufige Fragen

Wann wird mein Kind in Niedersachsen schulpflichtig?
Ihr Kind wird schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das Schuljahr beginnt am 1. August.
Kann ich die Einschulung verschieben?
Ja, wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs wird. Sie müssen dann bis zum 1. Mai schriftlich bei der Schule erklären, dass Ihr Kind ein Jahr später kommt. Eine Begründung ist nicht nötig. Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Eltern.
Was ist ein Kann-Kind?
Ein Kind, das erst nach dem 30. September sechs wird. Es kann auf Antrag der Eltern trotzdem schon eingeschult werden, wenn es schulfähig ist. Darüber entscheidet die Schule.
Behält mein Kind den Kita-Platz, wenn ich die Einschulung verschiebe?
Ihr Kind hat bis zur Einschulung Anspruch auf einen Kita-Platz von mindestens vier Stunden täglich an fünf Tagen. Ob es in seiner bisherigen Kita bleiben kann, entscheiden der Träger der Kita und das Jugendamt.
Muss mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung, wenn ich die Einschulung verschiebe?
Ja. Die Untersuchung ist Pflicht – auch für Kinder, deren Einschulung verschoben wird.

Quellen

Für diese Seite haben wir diese offiziellen Quellen genutzt:

  1. Nds. Kultusministerium: Informationsblatt zum Einschulungstermin (PDF)
  2. Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) im Vorschriftenportal
  3. Stadt Gifhorn: Schulen in Gifhorn (Schulliste)

Recherchiert und geprüft von Nilüfer und Birol Gülabi – Diplom-Ingenieure und Inhaber von INGkids. Seit 2007 begleiten wir Kinder aus Gifhorn und Umgebung durch Grundschule, weiterführende Schule und Abitur. Stand dieser Seite: .